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Leistungen
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ExpansionZielstandorteWir suchen Gewerberäume, Flächen oder Grundstücke zur Anmietung mit folgenden Kriterien:
Leitfaden
Sehr verehrter Interessent, Zunächst gilt es festzustellen, ob für den Flächenbereich des Objektes eine Baugenehmigung/Nutzungsänderung für den Betrieb einer Spielstätte gem. §33i Abs. 1 der Gewerbeordnung Aussicht auf Erfolg hat oder ob ein Ausschluss von Vergnügungsstätten/Spielhallenbetrieben durch einen Bebauungsplan oder durch eine baurechtliche Satzung vorliegt (sog. Spielhallenausschluss). Wichtig ist für uns in diesem Zusammenhang zu erfahren, ob sich die Fläche in einem Kern-/Misch-/Gewerbe- oder aber einem Sondergebiet befindet. Die beiden Informationen sind bei der städtischen Bauplanungsbehörde zu erfragen. Soweit die Behörde die grundsätzliche Möglichkeit der Erteilung der o.g. Erlaubnisse und Genehmigungen nach der Gewerbeordnung und dem Baugesetzbuch bejaht, müsste als Detailfrage geklärt werden, wie viele Parkplätze für die mit dem Bauantrag auf Nutzungsänderung beantragte Fläche des Objektes vom Antragsteller zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese Information gibt Ihnen die städtische Bauordnungsbehörde. Wir bitten Sie, diese Informationen an das Büro der Firma Automaten-Weichbrodt weiterzuleiten. Vielen Dank! Leitfaden als PDF zum Download.
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